Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare taktisch klug genutzt - Haftung vermeiden - Erfolgreich vollstrecken
Beschreibung
Die Zwangsvollstreckungsformulare bewegen weiterhin die Gemüter: Zum 01.09.2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten (BR-Drucks. 203/24). Hierdurch griff der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf. Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden. Ab dem 01.10.2025 müssen dann die neuen Formulare genutzt werden. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wurde bis zum 30.09.2025 verlängert. Für die Praxis bedeutet dies, dass ab dem 01.10.2025 zwingend die neuen Formulare verwendet werden müssen. Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit "mal eben ausfüllen" ist es nicht getan, da
