Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR - Spezialkommentar zu den §§ 705-740c BGB
Beschreibung
Das MoPeG hat das Recht der Personengesellschaften im BGB grundlegend reformiert, wobei keine Bestimmung unberührt blieb. Diese umfassende Neugestaltung war unerlässlich, um das geschriebene Recht der gelebten Rechtspraxis anzupassen. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber nun klare und fundierte Richtlinien für das Personengesellschaftsrecht geschaffen. Mit dem Stichtag 1.1.2024 steht die Rechtspraxis vor einer gewaltigen Umstellung. Anwält:innen, Gerichte und Notar:innen müssen sich in einem gänzlich veränderten Normgefüge orientieren. Gewohnte Auslegungen und Ansätze der Vor-MoPeG-Regelungen können nicht einfach übernommen werden, insbesondere wo Regelungskonzepte des OHG-Rechts auf die rechtsfähige GbR übertragen wurden. Bedeutende Neuerung im Recht der GbR ist das prominente Beispiel des Gesellschaftsregisters, das in vielen wirtschaftlichen Kontexten einen bedeutenden Einfluss auf die R
