Reflexallen
Reflexionsklasse: RA1/A
Normen: gemäß DIN 11030
Varianten:
1. selbstklebender Aufkleber oder
2. starres Stahlblechschild oder
3. auf Magnetfolie für den flexiblen Einsatz Bitte beachten Sie:
Beim Anbringen der Warntafeln ist darauf zu achten, dass das rote Dreieck immer nach außen oben zeigt!
Für Fahrzeuge und Anhänger der Land- und Forstwirtschaft, reflektierende Warntafel nach DIN 11030.
Gemäß DIN 11030 für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge müssen Anbaugeräte und angehängte Arbeitsgeräte durch Warntafeln kenntlich gemacht werden. Nach den Vorschriften der StVZO dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Um eine Gefährdung im Sinne der StVZO ausschließen zu können, müssen verkehrsgefährdende Teile der Arbeitsgeräte abgedeckt oder ausreichend kenntlich gemacht werden. Die Vorderseite der Warntafel ist mit rot/weiß schraffierter, reflektierender Folie Typ 1 (RA1) auszurüsten. Nach §51 c StVZO müssen jedoch für Zugmaschinen mit Breitreifen, Doppel- bzw. Zwillingsreifen (breiter als 2,75m) bauartgeprüfte Parkwarntafeln Typ 2 (RA2) verwendet werden.
Warntafel für Überlänge Überbreite 423 x 423mm
6,91 €
Versand:DE: 7,14 €·AT: –·CH: –
https://www.reflexfolie.de/ Zum Shop Beschreibung
Warntafel für Überlänge/Überbreite (Land- und Forstwirtschaft)Größe: 423 x 423 mmReflexionsklasse: RA1/A
Normen: gemäß DIN 11030
Varianten:
1. selbstklebender Aufkleber oder
2. starres Stahlblechschild oder
3. auf Magnetfolie für den flexiblen Einsatz Bitte beachten Sie:
Beim Anbringen der Warntafeln ist darauf zu achten, dass das rote Dreieck immer nach außen oben zeigt!
Für Fahrzeuge und Anhänger der Land- und Forstwirtschaft, reflektierende Warntafel nach DIN 11030.
Gemäß DIN 11030 für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge müssen Anbaugeräte und angehängte Arbeitsgeräte durch Warntafeln kenntlich gemacht werden. Nach den Vorschriften der StVZO dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Um eine Gefährdung im Sinne der StVZO ausschließen zu können, müssen verkehrsgefährdende Teile der Arbeitsgeräte abgedeckt oder ausreichend kenntlich gemacht werden. Die Vorderseite der Warntafel ist mit rot/weiß schraffierter, reflektierender Folie Typ 1 (RA1) auszurüsten. Nach §51 c StVZO müssen jedoch für Zugmaschinen mit Breitreifen, Doppel- bzw. Zwillingsreifen (breiter als 2,75m) bauartgeprüfte Parkwarntafeln Typ 2 (RA2) verwendet werden.
