Skip to content
Black Bull

Black Bull Anfahrschutz, Stahl, HxBxT 400 x 148 x 160 mm, L-Profil

98,65 Fr.
Versand:DE: 11,78 Fr.·AT: –·CH: –
https://www.kaiserkraft.de Zum Shop

Beschreibung

Anfahrschutz, Stahl, HxBxT 400 x 148 x 160 mm, L-Profil. Anlieferung = montiert. Form = L-Form. Befestigungsart = zum Aufdübeln. Höhe = 400 mm. Breite = 160 mm. Tiefe = 160 mm. Farbe = verkehrsgelb RAL 1023, tiefschwarz RAL 9005. Material = Stahl. Oberfläche = kunststoffbeschichtet. Wandstärke = 6 mm. Innenbreite = 148 mm. Einsatzort = Innenbereich. Höhe über Flur = 400 mm. Produkttyp = Anfahrschutz. Zolltarifnummer = 73089098. Herkunftsland = DEU. Bruttogewicht = 6.7 kg. Gewicht = 6.3 kg. Nachhaltigkeit = CO2-Fußabdruck berechnet. Schützt Stützen im Eck- und Durchfahrtsbereich. Einsetzbar als Anfahrschutz für Lagereinrichtungen, Maschinengitter, Trennwandsysteme. TÜV-geprüft nach DGUV 208-061. Auffällige Farbgebung. Erhältlich in U- oder L-Form. Der BLACK BULL Anfahrschutz bietet ultimativen Schutz für Ihre Regale und Maschinen!

Dieser robuste Anfahrschutz aus Stahl sorgt für zuverlässigen Schutz von Regalstützen im Eck- und Durchfahrtsbereich von Lagern und anderen Bereichen mit Lieferverkehr. Die auffällige gelbe Kunststoffbeschichtung in Verkehrsgelb RAL 1023 mit Signalstreifen in Tiefschwarz RAL 9005 garantiert hohe Sichtbarkeit und gute Warnwirkung.

Ideal für Lager und Bereiche mit intensivem innerbetrieblichem Verkehr, verhindert der Rammschutz effektiv Beschädigungen durch Flurförderfahrzeuge. Der Anfahrschutz ist TÜV-geprüft nach DGUV 108-007 und lässt sich einfach aufdübeln (Montagematerial separat erhältlich).

Mit einer Seitenlänge von 160 mm und wahlweise in U- oder L-Form ausgeführt sind die Rammschutzelemente vielseitig einsetzbar - auch als Schutz für Maschinengitter oder Trennwandsysteme.

Vertrauen Sie auf höchste Sicherheit und Qualität zum Schutz Ihrer Betriebseinrichtung. Anfahrschutz ist vorgeschrieben für ortsfeste Regale in Verbindung mit Flurförderfahrzeugen, sofern nicht spurgebunden. Gestaltung gemäß Sicherheitsrichtlinie DGUV-Regel 208-061 und ASR A1.3/5.2.